CDU Baden-Württemberg zur Wahlrechtsentscheidung des BVerfG

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung erklärt der Landesvorsitzende der CDU Baden-Württemberg Manuel Hagel MdL:

„Erneut musste das höchste deutsche Gericht die politischen Pläne der Ampel stoppen. Das Anliegen der Verkleinerung des Bundestags ist grundsätzlich richtig, das wollen wir auch. Die Ampel im Bund hat sich aber nicht von einer guten Rechtssetzung leiten lassen. Sie haben einen Flickenteppich der Parteiinteressen gewoben – so wie es ihnen am meisten dient. Gerade jetzt geht es doch darum, Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen zurückzugewinnen. Der Weg der Ampel sieht vor, dass direkt gewählte Vertreterinnen und Vertreter nicht sicher in den Bundestag einziehen – das ist ein Treppenwitz, ein Angriff auf die Demokratie. Das trifft auch Baden-Württemberg besonders hart. Wir sind in der Fläche – in der Spitze und der Breite stark, in Wirtschaft, Kultur und Sport. Es muss sichergestellt sein, dass unsere Leistungsregionen auch direkt im Deutschen Bundestag repräsentiert sind. Die Ampel kappt mit ihrem Wahlrecht den direkten Draht zu den Menschen. Das muss korrigiert werden. Nach diesem Dilemma – das SPD, Grüne und FDP angerichtet haben – ist die Hand der CDU/CSU als staatstragende Kraft ausgestreckt, um eine Lösung für ein verfassungskonformes, bürgernahes und demokratiefreundliches Wahlrecht zu finden, das dann den Deutschen Bundestag auf eine vertretbare Größe verkleinert.“

Die Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg Nina Warken MdB, die auch Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagfraktion ist, sagt:

„Die Ampel kann es einfach nicht. Nach den Haushaltstricks zeigt das Bundesverfassungsgericht Scholz und Co abermals die gelb-rote Karte. Die Ampel wollte sich durch ihre zusammengeschusterte Mogelpackung einen Vorteil verschaffen. Die Bundesregierung ist mit ihrem Alleingang heute kläglich gescheitert. Es ist höchste Zeit, dass die Ampel jetzt mit den demokratischen Fraktionen ernsthaft zusammenarbeitet – so wie es die jahrzehntelange, gute Gepflogenheit war. Aus dem Demokratieprinzip folgt, dass die Wähler das Wahlrecht verstehen müssen und erkennbar sein muss, wie die Stimme abgegeben werden muss, damit ein bestimmter Wille kundgetan wird. Beides lässt das Ampel-Wahlrecht vermissen.“