Blenke: Wiedereinführung der offenen Badekur große Chance für Heilbäder im Landkreis Calw

Blenke: Wiedereinführung  der offenen Badekur große Chance für Heilbäder im Landkreis Calw

Kreis Calw. Offene Badekuren gehören als ambulante Vorsorgemaßnahmen seit dem 1. Juni 2021 wieder zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen und können direkt vom Hausarzt verschrieben werden. Dadurch ergeben sich nach Ansicht von Thomas Blenke, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, neue Möglichkeiten für Kurorte. „Das kann für die vier Heilbäder Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein und Bad Wildbad in meinem Wahlkreis eine Riesenchance sein“, so der Abgeordnete.

Auf Anregung des Bad Wildbader Bürgermeisters Marco Gauger (CDU) hatte Blenke zusammen mit vier Gesundheits- und Sozialpolitikern der CDU-Fraktion eine Landtagsinitiative gestartet. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass offene Badekuren Ende der 80er-Jahre zur Kann-Leistung geworden sind und in der Folge die Zahl der Kurgäste dramatisch gesunken ist. Dadurch sei den Heilbädern ein wichtiges wirtschaftliches Standbein verloren gegangen. Zudem hätten die mehr als 50 Heilbäder und Kurorte in Baden-Württemberg unter der Corona-Pandemie gelitten. Stark rückläufige Besucherzahlen und gestiegene Anforderungen hätten zu einer Anhäufung von Defiziten geführt.

Die Wiedereinführung offener Badekuren kann nun die wirtschaftliche Situation der Heilbäder deutlich verbessern. Das führe voraussichtlich zu einer Steigerung der Aufenthaltsdauer der Gäste, heißt es in der Antwort von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) auf Blenkes Initiative. Demnach sei davon auszugehen, dass die Aufenthaltsdauer bei einer offenen Badekur 21 Tage betrage. Davon könnten zudem Einzelhandel und Gastronomie profitieren. Auch sei mit einer Ausweitung des Kulturangebots zu rechnen. Dadurch würden die Gemeinden wiederum als Wohn- und Arbeitsort sowie als touristische Ziele attraktiver.

Ministerin Kraut-Hoffmeister weist aber auch darauf hin, dass die Gesetzesänderung nicht zum Selbstläufer für die Kurorte wird. Es bedürfe einer „zielgerichteten Angebotsgestaltung“, gegebenenfalls müssten neue Produkte entwickelt werden. So sollen im Rahmen einer repräsentativen Studie des Heilbäderverbands Baden-Württemberg Potenzial, Schwerpunkte, Bedarfe und die dazu passende Gästeansprache untersucht werden.

Voraussetzung sei darüber hinaus, dass in den Heilbädern mindestens ein kassenärztlich zugelassener Kurarzt praktiziert. Dazu bedürfe es einer entsprechenden Weiterbildung. Nur über Kurärzte könnten medizinisch therapeutische Heilmittel verschrieben und abgegeben werden.

Das Staatsbad Bad Wildbad, das sich im Besitz des Landes Baden-Württemberg befindet, ist derzeit auf der Suche nach einem zweiten Kurarzt. Dazu wurde ein runder Tisch gebildet, so Bürgermeister Gauger. Darüber hinaus seien in Bad Wildbad die notwendigen Einrichtungen vorhanden. Nach Gaugers Auffassung ist die Gesetzesänderung noch nicht ausreichend ins Bewusstsein der Hausärzte und Krankenkassen gerückt. Offene Badekuren seien bei vielen Erkrankungen ein guter Weg zur Genesung.