Im Gespräch mit Roswitha Keppler

Im Gespräch mit Roswitha Keppler

Kreis Calw. „Jetzt geht es ans Eingemachte“, da ist sich Roswitha Keppler sicher. Denn noch immer bekommen die Friseure die Überbrückungshilfe 3 nicht. Das berichtet die Obermeisterin Thomas Blenke, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und Klaus Mack, Kandidat der CDU für den Wahlkreis Calw/Freudenstadt bei der Bundestagswahl am 26. September. Seit dem 9. Dezember 2020 haben die knapp 180 Friseure im Kreis Calw geschlossen.

„Die Betriebe brauchen das Geld bis spätestens Mitte Februar, sonst drohen Insolvenzen“, berichtet Keppler aus vielen Gesprächen mit verzweifelten Kolleginnen und Kollegen. Viele verlängern ständig ihre Kredite. Hinzu kommt, dass die Anträge nicht mehr, wie noch im Lockdown im Frühjahr, selbst gestellt werden können. Dazu muss ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt beauftragt werden. Aber auch ihnen stehen die Formulare bislang nicht zur Verfügung. Keppler: „Was nützt uns eine Überbrückungshilfe, die nicht den ganzen Fluss überquert, sondern den letzten Pfeiler auslässt“

Blenke und Mack sagten der Friseurobermeisterin für den Landkreis Calw zu, sich an den Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU) zu wenden. Sie wollen ihn bitten, sich beim zuständigen Bundeswirtschaftsministerium dafür einzusetzen, dass es mit den Formularen vorankommt. „Wir haben die dringende Erwartung, dass die Hilfen jetzt kommen müssen. Sonst droht vielen Betrieben das Aus“, stellen die beiden Politiker klar. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wiederum hatte in einer Regierungserklärung darauf verwiesen, dass er den Ärger der Betroffenen verstehe und versicherte zugleich, „dass wir alles tun, damit die Hilfen so schnell wie möglich und so wirksam wie möglich bei den Menschen ankommen.“

 

Den Friseuren sei klar, dass den Lockdown alle mittragen müssen. Keppler: „Da sagt ja keiner was. Doch wir können nicht planen, erst recht nicht, wenn das Geld fehlt.“

 

Nicht nur die geschlossenen Geschäfte belasten die Branche. Bis zum 42. Tag des Lockdowns müssen die Inhaber ihren Mitarbeitern das Kurzarbeitergeld bezahlen, erst dann zahlt die Bundesanstalt für Arbeit. Zudem müssen die Auszubildenden weiter beschäftigt werden, die täglich an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Erst jetzt kann ein Zuschuss von 75 Prozent für die Azubi-Vergütungen bei der Agentur beantragt werden. Der Antrag sei überaus umfangreich und bürokratisch, beim Ausfüllen sind, so weiß Keppler, viele Betriebe verzweifelt.

 

Sobald sich aufgrund weiter sinkender Infektionszahlen eine Öffnungsperspektive abzeichnen sollte, müssen die Friseure ganz vorne mit dabei sein, so die Auffassung von Blenke und Mack. Dabei sei auch an die vielen älteren Menschen zu denken, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Haare selbst zu pflegen. Das sei eine Frage der Hygiene und letztlich auch der Menschenwürde. Zudem boten die beiden Politiker Roswitha Keppler an, sich nach Öffnung der Betriebe nochmals zusammenzusetzen. Dabei gelte es, eine Strategie zu entwickeln, um die Folgeschäden des Lockdowns möglichst schnell zu überwinden.