Manuel Hagel MdL: „Sprache braucht Klarheit und Verbindlichkeit.“

An diesem Dienstag, den 16. Januar 2024, war der Initiator des Volksbegehrens „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ Professor Klaus Hekking zu Gast in der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg.

Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und CDU-Landesvorsitzende Manuel Hagel MdL im Anschluss an den konstruktiven Austausch: „Der große Zuspruch zur Initiative von Professor Hekking zeigt, dass sich sehr viele Menschen in unserem Land mit der künstlichen Gendersprache unwohl fühlen und diese nicht wollen. 78 Prozent der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger lehnen das Gendern ab. Ihre Stimmen sind deutlich und sie sind laut – sie sind in der breiten Mitte unserer Gesellschaft. Die Politik sollte sie insbesondere in der aktuellen gesellschaftlichen Stimmungslage nicht abtun oder ignorieren.

Als CDU-Fraktion haben wir hier eine klare Haltung: Die Initiative entspricht unserer Beschlusslage. Sprache braucht Klarheit und Verbindlichkeit. Wir möchten deshalb, dass generell das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung zur Anwendung kommt – und das sieht keine Gendersprache vor. Wir haben deshalb heute klargemacht, dass wir uns weiter für die berechtigten Anliegen der Initiative einsetzen werden. Es wird nun in den nächsten Wochen darum gehen, für alle Seiten gute Lösungen zu finden. Hier hat uns das Innenministerium zugesagt, eine klare rechtliche Regelung vorzuschlagen, die die Verwendung der sogenannten „Gender-Sprache“ in der Landesverwaltung ausschließen werde.“

Professor Klaus Hekking sagte im Anschluss an den Austausch: „Das heutige Gespräch mit der CDU-Fraktion war gut und konstruktiv. Dank gilt besonders dem Fraktionsvorsitzenden Manuel Hagel, der unser Anliegen von Beginn an auch öffentlich unterstützt und Kurs gehalten hat.

Ich habe den Willen gespürt, das Anliegen des Volksbegehrens nicht nur aufzugreifen, sondern umzusetzen, die amtliche Rechtschreibung ohne Gender-Gaga (Sternchen usw.) zu einer allgemeinen Vorgabe für die gesamte Landesverwaltung und die Einrichtungen des Landes zu machen.

Wenn das durch eine Verwaltungsvorschrift gemacht wird, ist das auch ok, da das den gleichen Effekt wie ein Gesetz hat. Das kann auch in Etappen geschehen!

Erreicht ist das Ziel allerdings erst, wenn eine entsprechende Regelung für die gesamte Landesverwaltung erlassen wird, um die einheitliche Handhabung überall zu gewährleisten. Deswegen haben wir zur Rechtswahrung Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, um den Druck auf dem Kessel zu lassen. Wir sind aber bereit, diese zurückzunehmen, wenn eine Regelung für die gesamte Landesregierung erlassen wird.“